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Hundeführerschein fragen, Hundeführerschein Test und Sachkundenachweis hund: Alphabetisches Glossar

A

Ausweiskarte: Wird bei erfolgreichem Abschluss des Hundeführerscheins an den Hundehalter übergeben und beinhaltet grundlegende Daten zum Hund und Hundehalter.

Anleinpflicht: Die Anleinpflicht besagt, dass ein Hund in Deutschland an einer reißfesten und geeigneten Leine zu führen ist. Allerdings haben sich Gerichte mit der Begriffsdeutung befasst und festgelegt, es besteht keine allgemeine und generelle Anleinpflicht für Hunde im Sinne von „überall und immer“. Dagegen sprechen verfassungsgemäße und tierschutzrechtliche Gründe.

Ausdrucksverhalten: Bezeichnet ein bestimmtes Verhaltensmuster bei Mensch und Tier, das zum Beispiel das Werben um eine Partner, das Abschrecken eines Angreifers oder das Einschüchtern eines Rivalen zum Zweck hat. Im Wesenstest wird das Ausdrucksverhalten des Hundes in verschiedenen Testsituationen überprüft.

Auffällige Hunde: Hunde, die in ihrem Sozialverhalten auffällig sind und in normalen Alltagssituationen aggressiv werden, ständig Bellen oder extreme Ängstlichkeit zeigen. Sie müssen auf Anordnung der Behörden im Bedarfsfall zum Wesenstest.

B

Beißkraft: Hunderassen, wie Kangal oder Mastiff, besitzen eine ausgeprägte Kraft im Kiefer, die beim Druck, also dem Zubeißen, zu tiefen Wunden führen können.

Brauchbarkeitsprüfung: Unabhängig von ihrer Rasse müssen alle Jagdhunde in Deutschland eine Brauchbarkeitsprüfung ablegen, die von jedem Bundesland individuell geregelt wird.

Befähigungsnachweis: Beinhaltet mindestens eine praktische Prüfung, die als Gehorsamsprüfung bezeichnet wird und ist Teil des Hundeführerscheins.

Beißhemmung: Schon Welpen kann man eine Beißhemmung beibringen. Sie verhindert schwere Bissverletzungen beim Kampf zweier Artgenossen.

 

C

Chipkennzeichnungspflicht: Der Mikrochip, auch Transponder oder Tag genannt, eingebracht unter die Haut in die linke Schulter des Hundes ermöglicht die eindeutige Identifikation des Tieres. Beim Auslesen mit einem elektromagnetischen Lesegerät wird er aktiviert und eine 15-stellige Registrierungsnummer kann abgelesen werden. Ohne Registrierung ist das Einsetzen des Chips sinnlos. In vielen Bundesländern muss der Hund einen Chip tragen, um zur Hundeführerscheinprüfung zugelassen zu werden.

 

D

Diensthund: Gehört zu den Gebrauchshunden und wird von einem Diensthundeführer geführt. Sie erfüllen unter andere Aufgaben bei Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr, sowie bei den Behörden der Länder, den Städten und Gemeinden. Sie stellen eine der Ausnahmen aus der Verordnung zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden nach der Rasseliste dar und dürfen nach Deutschland eingeführt werden.

Dog Owners Qualification Test 2.0: Nach bundesweit einheitlichen Standards aufgestellter Hundeführerschein. Besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und kann sowohl in Papierform als auch computergestützt durchgeführt werden.

Drohstarren: Das Drohstarren ist der intensive Blickkontakt von Hundeführer zum Tier und dient in der nonverbalen Kommunikation als Drohung oder Imponiergehabe. Im niedersächsischen Wesenstest werden Hunde dem Drohstarren ausgesetzt, um zu sehen, ob sie sich unterwerfen können.

 

E

Eskalationsstufen: In verschiedenen Eskalationsstufen während dem Wesenstest wird der Hund Stresssituationen unterschiedlicher Levels ausgesetzt. Sein Verhalten und seine Reaktion werden dabei beobachtet und bewertet.

 

F

Frustationstoleranz: Die Frustationstoleranz gehört zu den sozial erwünschten Verhalten des Hundes. Ein Hund mit geringer Frustationstoleranz erträgt nicht, wenn seine Wünsche, unmittelbaren Bedürfnisse oder Triebe nicht sofort befriedigt werden. Ein Hund mit einer hohen Frusttoleranz würde zum Beispiel jederzeit das Spiel mit Artgenossen unterbrechen, um zu seinem Herrchen zu laufen, weil er gerufen wurde.

Führigkeit: Die Führigkeit ist Teil der Leinenführigkeit und gehört zur Mensch/Hund Beziehung. Hundehalter können mit der Stimme, der Gestik, der Bewegung und der Körperhaltung mit dem Hund kommunizieren. Folgt der Hund dabei aufmerksam und hat Spaß an dem Erbringen von Leistung, spricht man von einer guten Führigkeit.

 

G

Gebrauchshunde: Werden für bestimmte Tätigkeiten im Einsatz, wie zum Beispiel der Jagd, in Katastrophen, zur Suchtgiftauffindung und bei Such- und Rettungseinsätzen ausgebildet und auch als Arbeitshunde bezeichnet.

Grundgehorsam: Bezeichnet das Einüben und Ausführen von grundlegenden Kommandos zur Kommunikation zwischen Hundeführer und Hund, wie zum Beispiel: Sitz, Platz und Komm.

Gehorsamsprüfung: Der praktische Teil der Prüfung beim Hundeführerschein, auch als Gehorsamkeitsprüfung bezeichnet.

Genetische Aggressionssteigerung: Bei den auf der Liste der gefährlichen Rassen (Listenhunde) stehenden Hunderassen geht man davon aus, dass eine genetische Aggressionssteigerung aufgrund genetischer Aspekte bereits im Charakter des Hundes vorliegt-

Gefährliche Hunde: Nach dem Landeshundegesetz werden Hunde in vier Gruppen unterteilt, dazu gehört die Gruppe 1 der gefährlichen Hunde, nach § 3 LHundG mit den folgenden Hunderassen:

-American-Staffordshire-Terrier
-Bull-Terrier
-Pitbull-Terrier
-Staffordshire-Bullterrier sowie
-Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen
-nach Einstufung im Einzelfall

H

Hunde bestimmter Rassen: Nach dem Landeshundegesetz werden Hunde in vier Gruppen unterteilt, dazu gehört die Gruppe 2 der Hunde bestimmter Rassen, nach § 10 LHundG mit den folgenden Hunderassen:
-Alano
-American Bulldog
-Bullmastiff
-Dogo Argentino
-Fila Brasileiro
-Mastiff
-Mastino Espanol
-Mastino-Napolitano
-Rottweiler
-Tosa Inu
-sowie Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen

Hundeführerschein: Auch Hundeführschein gennant, ist erforderlich für die Haltung von „gefährlichen Hunderassen“ und „Hunden bestimmter Rassen“ in Deutschland. Er besteht aus einem theoretischen Teil mit Prüfung sowie einem praktischen Teil. Hundehalter müssen die Sachkundeprüfung bestehen, zu der ein Fragenkatalog mit nach Bundesland unterschiedlicher Anzahl Fragen gehört. Eine bundeseinheitliche Vorgabe gibt es derzeit nicht.

Der Hundeführerschein kann von mehreren berechtigen Stellen abgenommen werden und zwar derzeit von:
-dem Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater BHV
-der Bayerischen Landestierärztekammer BLTK
-dem Berufsverband der zertifizierten Hundetrainer des BV
-dem Dehra-Zentrum für Hund und Halter
-dem Dachverband für Haustierverhaltensberatung DHVE
-der Hundeschulen Arbeitsgemeinschaft HSAG
-dem Internationalen Berufsverband der Hundetrainer und Hundeunternehmer IBH
-der IG Hundeschulen, Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen
-der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (siehe D.O.Q-Test)
-dem Verband für das deutsche Hundewesen VDH

Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG): Das Gesetzt gehört zum Bundesrecht und wird auch als Hundegesetz bezeichnet. Die Verordnung ist seit 2001 in Kraft und wurde auf Grund vermehrter Angriffe von gefährlichen Hunden auf Menschen umgesetzt. Auslöser war der Tod eines auf dem Schulhof spielenden Mädchens im Alter von 6 Jahren, dass am 26.06.2000 in Hamburg von zwei Mischlingen der Rassen Bullterrier, Pitbull- und American Staffordshire-Terrier zu Tode gebissen wurde. Unter Verbringung wird die Einfuhr eines der vier als gefährlich eingestuften Hunderassen aus einem anderen EU-Mitgliedstatt nach Deutschland verstanden. Einfuhr bezeichnet die Verbringung aus einem Drittland in die Bundesrepublik.

Hunderegister: Nicht bundeseinheitlich geregelt. In Hamburg existiert ein Hunderegister, in dass alle angemeldeten Hunde aufgenommen werden.

 

I

Impulskontrolle: Spielt eine wichtige Rolle bei der Frustationstoleranz des Hundes. Es geht um Selbstbeherrschung, innere Ruhe und Geduld und die Fähigkeit des Hundes, seine Impulse zu kontrollieren und die Konsequenzen seines Verhaltens vorher abzuwägen. Im Rahmen des Belohnungsaufschubes nimmt der Hund Wartezeiten oder Anstrengungen in Kauf, da er sich eine spätere Belohnung erhofft.

 

K

Kampfhund: In Bayern und Baden-Württemberg wird der Begriff für die Bezeichnung Listenhund verwendet. Im eigentlichen Sinne sind dies Hunde, die für Tierkämpfe und Hundekämpfe gezüchtet werden. Seit einigen Jahren findet der Begriff Verwendung für Angriffe von Hunden auf Menschen.

Korrekturwort: Abbruchsignal im Hundetraining, bei dem der Hundehalter beweisen muss, dass sein Hund auf sein Kommando hört und jederzeit von ihm abrufbar ist. Mögliche Korrekturwörter sind Nein oder Falsch.

L

Listenhund: Alle Hunderassen, die von der Rasseliste erfasst wurden, bezeichnet man als Listenhunde. Sie gelten vom Gesetzgeber in Deutschland als gefährlich oder potentiell gefährlich. Andere Bezeichnung für Listenhund sind Anlagenhund, Rassehund oder Kampfhund.

Landeshundegesetz: Das Landeshundegesetz (LHundG) ist Sache der Länder und gibt allgemeine Verhaltensregeln für Hundehalter vor. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 50.000€ geahnt werden kann.

Leinenbefreiung: Kann in einigen Bundesländern beantragt werden und bezeichnet die Ausnahmegenehmigung des Leinenzwangs. Um diese zu erhalten, muss der Hund einen Wesenstest bestehen. Regelungen zu den Ausnahmen finden sich im jeweiligen Landeshundegesetz.

 

M

Maulkorbpflicht: Listenhunde müssen in vielen Bundesländern einen Maulkorb tragen. Von dieser Pflicht können die Halter ihre Hunde befreien, wenn eine Prüfung (siehe Wesenstest) erfolgreich abgelegt wurde.

 

N

O

P

Phänotypbeurteilung: Beurteilung anhand der äußerlichen Merkmale, der Verhaltensweisen und der Eigenschaften eines Hundes, die Angaben über dessen Rasse zulässt.

 

R

Rassegutachten: Wird auf Grund der Phänotypbeurteilung erstellt und gibt Auskunft über die Rasse des Hundes. Wird zum Beispiel benötigt, wenn von einem Hund nur ein Elternteil bekannt ist.

Rasseliste: Enthalten sind Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Diese Hunde dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.

S

Sachkundenachweis: Für Halter von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rasse je nach Bundesland vorgeschriebener Befähigungsnachweis.

Sozialverträglichkeit: Vor allem im Vorbereitungskurs können Hundehalter zeigen, ob sie den Hund jederzeit kontrollieren können und ob er in der Öffentlichkeit und in Alltagssituationen angemessen und damit sozialverträglich reagiert. Hunde, die unangemessen und/ unkontrollierbar aggressiv sowie wenig tolerant gegenüber Frust und Stress sind, haben keine Chance den Wesenstest zu bestehen.

 

T

Tierhalterhaftpflichtversicherung: Sie schützt einen Tierhalter im Rahmen der im Vertrag schriftlich vereinbarten Deckungssumme vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn. In einigen Bundesländern ist diese Versicherung für das Halten von Hunden Pflicht, so etwa in Niedersachsen.

 

U

Unterwerfungsgesten: Beim Hund gibt es zwei Unterwerfungsgesten:

a) die aktive Unterwerfung, bei der der Hund auf eingeknickten Hinterbeinen steht, den Schwanz hängen lässt und die Ohren anlegt, sowie die

b) passive Unterwerfung, bei der er sich auf den Rücken legt, den Schwanz zwischen die Beine rollt und mit angelegten Ohren den Blickkontakt vermeidet. Die Unterwerfungsgestik ist Teil des Hundeführerscheins und gibt Auskunft darüber, ob das Tier den Halter akzeptiert.

 

V

Wesenstest: Der Wesenstest ist Ländersache und kann einen Hund von seiner Maulkorbpflicht befreien. Der Test soll das Wesen und den Charakter des Hundes überprüfen. In den meisten Bundesländern schreiben die gültigen Hundegesetze den Haltern bestimmter Hunderassen das erfolgreiche Bestehen eines Wesenstests vor. Ziel ist es potentiell gefährliche Hunde zu erkennen. Der Begriff Wesenstest ist nicht genormt oder in einer Form geschützt.

 

Z